Führerschein mit 17 Jahren (BF17)
- Mit 17 Endlich Autofahren!
- Lerne flexibel unterwegs mit unserer App
- Hochqualifizierte und erfahrene Fahrlehrer
So läuft deine BF17-Ausbildung ab
Für den BF17-Führerschein kannst du dich schon ab 16 Jahren und 5 Monaten bei der Fahrschule Dynamic anmelden. Wir freuen uns darauf, dich auf deinem Weg zum Führerschein zu begleiten! Melde dich kostenlos an und wir stellen dir ein unverbindliches Angebot sowie unsere Preisliste zur Verfügung.
Begleitperson für den BF17-Führerschein
Du möchtest den BF17-Führerschein machen? Melde dich kostenlos bei uns an und erhalte ein unverbindliches Angebot. Entscheidest du dich für unsere Fahrschule, bieten wir dir eine 14-Tage-100%-Geld-zurück-Garantie!
Gut zu wissen!
- Führerschein mit 17 Jahren
✓ Fährt mit dir bis zu deinem 18. Geburtstag
✓ Bei der Antragstellung musst du dies bei der Stadt angeben
✓ Deine Begleitperson muss den Antrag für die Fahrerlaubnis „Begleitetes Fahren ab 17“ unterschreiben
✓ Du kannst unbegrenzt viele Begleitpersonen eintragen lassen
✓ Du kannst dich schon mit 16 Jahren in der Fahrschule registrieren
✓ Den Antrag für den Führerschein kannst du ab 16,5 Jahren bei der Stadt stellen
✓ Du legst dieselbe Prüfung ab wie Fahrschüler (m/w/d), die ihre Führerscheinausbildung mit 18 beginnen.
✓ Theoretische und praktische Prüfung
✓ Die Fahrstunden werden individuell auf dein Können abgestimmt. Jeder benötigt unterschiedlich viele Stunden.
✓ Die Kosten liegen nur geringfügig über denen eines regulären Führerscheins mit 18 Jahren.
✓ Die Registrierung der Begleitpersonen erfordert lediglich eine kleine zusätzliche Gebühr.
Wir erstellen dir nach deiner Registrierung ein unverbindliches Angebot. Außerdem kannst du unsere Preisliste einsehen: Preise & Angebot anfordern
Häufig gestellte Fragen & Antworten
Begleitetes Fahren bedeutet, dass du bis zu deinem 18. Geburtstag nur in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren darfst. Die Begleitperson muss in deiner Prüfbescheinigung eingetragen sein, mindestens 30 Jahre alt sein und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Zusätzlich muss sie seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein.
Der Antrag muss bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnortes eingereicht werden. Dafür benötigst du das Antragsformular für BF17 mit den Unterschriften deiner Erziehungsberechtigten sowie Kopien ihrer Ausweise. Zusätzlich musst du die Einverständniserklärungen deiner Begleitpersonen einreichen, inklusive Kopien ihrer Führerscheine.
Nein, BF17-Schüler durchlaufen die gleiche Ausbildung wie Fahrschüler, die ihren Führerschein erst ab 18 Jahren machen.
Wer den Führerschein mit 17 macht, darf grundsätzlich die gleichen Fahrzeuge nutzen wie mit dem regulären Führerschein der Klasse B – also Fahrzeuge der Klassen B, AM und L. Die Begleitpflicht gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die zur Klasse B gehören. Fahrzeuge der Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden.
Nein, wer den Führerschein mit 17 macht, absolviert die gleichen Führerscheinprüfungen wie Fahrschüler, die den Führerschein erst ab 18 Jahren erwerben.
Ja, die Prüfbescheinigung dient während des begleiteten Fahrens als vorläufiger Führerschein. Da sie jedoch kein Foto enthält, ist sie nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis, wie deinem Personalausweis, gültig.
In den ersten drei Monaten nach deinem 18. Geburtstag gilt deine Prüfbescheinigung als vollwertiger Führerschein, und die Begleitpflicht entfällt. Nach Ablauf dieser Frist darfst du nur noch mit dem offiziellen Kartenführerschein fahren. Andernfalls begehst du eine Ordnungswidrigkeit, wenn du ohne diesen unterwegs bist.
Allein ohne Begleitperson zu fahren, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar und führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis. Da du mit 17 noch in der Probezeit bist, wird diese zusätzlich verlängert, und es fällt ein Bußgeld an. Um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen, musst du ein Aufbauseminar absolvieren, dessen Kosten du selbst tragen musst.
Um als Begleitperson zugelassen zu werden, ist ein Mindestalter von 30 Jahren erforderlich.
Der BF17-Führerschein dient in erster Linie dazu, jungen Fahrern unter Aufsicht einer erfahrenen Begleitperson das sichere Fahren im Straßenverkehr zu ermöglichen. Wird man jedoch bei einer Verkehrskontrolle ohne Begleitperson erwischt, muss der Führerschein sofort abgegeben werden. Zusätzlich wird ein Bußgeld fällig, ein Punkt in Flensburg eingetragen und die Teilnahme an einem Aufbauseminar vorgeschrieben.
Wichtig: Wer sich für den Führerschein mit 17 entscheidet, sollte auch seine Kfz-Versicherung informieren. Einige Versicherer erhöhen die Prämien, während andere nach dem 18. Geburtstag günstigere Tarife anbieten, wenn der Fahrer zuvor am begleiteten Fahren teilgenommen hat.
Du kannst deine Führerscheinausbildung bereits mit 16 ½ Jahren starten, jedoch erhältst du die Fahrerlaubnis frühestens an deinem 17. Geburtstag.
Für die Antragstellung zum begleiteten Fahren benötigst du einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Führerscheinantrag sowie die Anmeldebestätigung deiner Fahrschule. Außerdem werden ein biometrisches Passfoto, die Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Kurses und ein aktueller Sehtest benötigt. Denk daran, deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Du kannst die Theorieprüfung frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen.
Die praktische Führerscheinprüfung kannst du frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen.
Nein, zunächst wird dir eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Den EU-Kartenführerschein erhältst du frühestens an deinem 18. Geburtstag.
Wenn du zuerst den BF17-Führerschein erworben hast, wird die Führerscheinstelle deinen EU-Kartenführerschein automatisch rechtzeitig vor deinem 18. Geburtstag beantragen. Ab deinem 18. Geburtstag kannst du ihn persönlich bei der Führerscheinstelle abholen, wobei du deine Prüfbescheinigung vorlegen musst.
Mit einem deutschen Führerschein für begleitetes Fahren darfst du nur in Deutschland und Österreich Auto fahren. Wenn du in Österreich fahren möchtest, solltest du jedoch vorher abklären, ob dort deine Haftpflichtversicherung gilt.
Viele glauben, dass die Begleitperson zwingend auf dem Beifahrersitz sitzen muss, aber das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Für eine optimale Übersicht empfiehlt es sich jedoch, den Beifahrersitz zu wählen.
Es gibt keine gesetzliche Begrenzung für die Anzahl der Begleitpersonen. Um das Fahren so flexibel wie möglich zu gestalten, kannst du mehrere geeignete Personen, wie z. B. Eltern, Verwandte oder Ausbilder, als Begleitpersonen eintragen lassen. Um sicherzustellen, dass du genügend Gelegenheiten hast, deinen BF17-Führerschein zu nutzen, empfiehlt es sich, mindestens zwei Personen in der Prüfbescheinigung zu vermerken.